Bekanntmachung der Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der WoP durch die beim Land Berlin eingerichtete ZPS ZANS

Das BMF macht die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 4a WoPG) an die Länder bzw. an die Bausparkassen sowie die Verfahrensbeschreibung für die Wohnungsbauprämie bekannt (Az. IV C 5 – S-1961 / 19 / 10002 :001).
Quelle: Bekanntmachung der Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der WoP durch die beim Land Berlin eingerichtete ZPS ZANS