BFH: Abfindungszahlung an Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig

Entrichtet ein Erbe eine Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen der Erbenstellung, ist diese als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. So entschied der BFH (Az. II R 24/15).
Quelle: BFH: Abfindungszahlung an Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig