BFH: Begrenzte Rückwirkung einer Verzögerungsrüge – materieller Schaden

Durch eine verspätet erhobene Verzögerungsrüge wird der Anspruch eines Entschädigungsklägers auf Entschädigung der durch die überlange Verfahrensdauer erlittenen Nachteile auf einen Zeitraum begrenzt, der im Regelfall sechs Monate vor Erhebung der Rüge umfasst. So entschied der BFH (Az. X K 1/15).
Quelle: BFH: Begrenzte Rückwirkung einer Verzögerungsrüge – materieller Schaden