BFH: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

Laut BFH ist eine Steuerforderung insolvenzrechtlich in dem Zeitpunkt begründet, zu dem der Besteuerungstatbestand vollständig verwirklicht ist. Liegt diese Verwirklichung nach der Insolvenzeröffnung, so sind sonstige Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO gegeben, die gemäß § 53 InsO vorweg aus der Insolvenzmasse zu berichtigen sind (Az. X R 12/12).
Quelle: BFH: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz