BFH: Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16

Der Rechtsgrund für eine Entscheidung des Großen Senats des BFH ist nach Erledigung der Hauptsache entfallen. Das Verfahren wurde eingestellt (Az. GrS 1/16).
Quelle: BFH: Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16