Die steuersatzbegünstigte Eintrittsberechtigung für Museen gilt auch für Kunstsammlungen, die eigens für die Ausstellung zusammengestellt wurden. Dies entschied der BFH zu einem sog. Eismuseum (Az. V R 29/17).
Quelle: BFH: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Eisskulpturensammlung als Museum