BFH: Keine Zusammenfassung von Feststellungen für doppelstöckige Personengesellschaft

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob der Absender des Rückkaufsangebots einer GbR-Beteiligung, indem er dieses in der Feststellungserklärung der Gesellschaft unerwähnt ließ, eine Steuerhinterziehung zu Gunsten des Gesellschafters begangen hat, die die Feststellungsfrist gegenüber dem Gesellschafter auf zehn Jahre verlängert (Az. IV R 43/12).
Quelle: BFH: Keine Zusammenfassung von Feststellungen für doppelstöckige Personengesellschaft