BFH: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob im Rahmen der Rückabwicklung des sog. Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG aufseiten eines Werkunternehmers der begehrten Änderung des Umsatzsteuerbescheids die Vorschrift des § 17 UStG in unmittelbarer bzw. analoger Anwendung entgegengehalten werden kann (Az. XI R 21/17).
Quelle: BFH: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger