BFH: Mitunternehmer bei nur kurzfristiger Kommanditistenstellung – Abgeltung des Gewinns aus kurzfristiger Anteilsveräußerung bei Tonnagebesteuerung

Der BFH hatte u. a. zu klären, ob ein Gesellschafter, der seine Beteiligung an einer Ein-Schiffs-Gesellschaft bereits kurze Zeit nach dem Erwerb weiterveräußert, Mitunternehmer der Gesellschaft geworden und als solcher in die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einzubeziehen ist.
Quelle: BFH: Mitunternehmer bei nur kurzfristiger Kommanditistenstellung – Abgeltung des Gewinns aus kurzfristiger Anteilsveräußerung bei Tonnagebesteuerung