BFH: Nur eingeschränkte Rechte des BMF bei Beteiligung an Revisionsverfahren

Laut BFH ist das BMF zur Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid nicht berechtigt (Beschluss IV R 15/14 vom 16.12.2015).
Quelle: BFH: Nur eingeschränkte Rechte des BMF bei Beteiligung an Revisionsverfahren