BFH: Private Pkw-Nutzung im Taxigewerbe – Definition des Listenpreises bei Anwendung der 1 %-Regelung

Die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises, nicht aber nach besonderen Herstellerpreislisten für Taxen und Mietwagen. Dies hat der BFH zur Anwendung der sog. 1 %-Regelung entschieden. Listenpreis ist dabei nur der Preis, zu dem ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte (Az. III R 13/16).
Quelle: BFH: Private Pkw-Nutzung im Taxigewerbe – Definition des Listenpreises bei Anwendung der 1 %-Regelung