BFH: Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Der BFH entschied zur Abziehbarkeit der Beitragszahlungen für klassische Risikolebensversicherungen als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, wenn die Versicherungen der Absicherung von Darlehen dienten, die zur Finanzierung bzw. Refinanzierung des Mietobjekts aufgenommen wurden (Az. IX R 35/14).
Quelle: BFH: Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung