BFH schafft Klarheit zur steuerlichen Absetzbarkeit von teilweise beruflich genutzten Räumen

In seiner Entscheidung (Az. GrS 1/14) vom 27.07.2015 hat der Große Senat des BFH die steuerliche Absetzbarkeit von teilweise beruflich genutzten Räumen nicht erleichtert. Dazu hat die BStBK Stellung genommen.
Quelle: BFH schafft Klarheit zur steuerlichen Absetzbarkeit von teilweise beruflich genutzten Räumen