BFH: Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags bei Fehlen gewerblicher Einkünfte ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist. So entschied der BFH (Az. II R 64/15).
Quelle: BFH: Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer