BFH: Steuerliche Behandlung der Leistungen einer Direktversicherung in Form einer Aufbauversicherung, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob maßgeblich für die Steuerpflicht der von der Versicherungs-AG als Altersversorgung abgeschlossenen und an ihre Generalagenten erbrachten Leistungen gemäß § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. b EStG i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG i. V. m. § 52 Abs. 36 Satz 5 EStG die Frage ist, ob die Prämienzahlungen in die Direktversicherung als laufende Beiträge oder Einmalbeiträge zu qualifizieren sind (Az. X R 21/16).
Quelle: BFH: Steuerliche Behandlung der Leistungen einer Direktversicherung in Form einer Aufbauversicherung, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde