BFH: Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob sich eine zunächst als “definitiv” anzusehende Übertragung der wesentlichen Praxisgrundlagen einer Steuerberaterpraxis auf den Erwerber im Nachhinein als – der Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Praxisveräußerung entgegenstehende – bloße Unterbrechung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit erweisen kann, wenn der Steuerberater 22 Monate nach der Veräußerung in derselben Stadt unter weitgehender Mitnahme seiner zuvor eingebrachten Mandate und teilweiser (Wieder-)Einstellung des bereits vor der Praxisübertragung bei ihm beschäftigt gewesenen Personals im Rahmen einer Einzelpraxis tätig wird (Az. VIII R 2/15).
Quelle: BFH: Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis