BFH: Verlust aus dem Verfall von Optionen steuerlich berücksichtigungsfähig

Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dies entschied der BFH mit drei Urteilen entgegen der Rechtsauffassung des BMF (Az. IX R 48/14, IX R 49/14, IX R 50/14).
Quelle: BFH: Verlust aus dem Verfall von Optionen steuerlich berücksichtigungsfähig