BFH: Vertrauensschutz bei nachträglichen Anschaffungskosten – Nachweis von Gesellschafterforderungen

Steuerpflichtige, die ihrer GmbH als Gesellschafter bis zum 27.09.2017 eine (ehemals) eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe geleistet haben, können den Ausfall ihrer Rückzahlungs- oder Regressansprüche im Fall der Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft als nachträgliche Anschaffungskosten geltend machen. Dies entschied der BFH (Az. IX R 13/18).
Quelle: BFH: Vertrauensschutz bei nachträglichen Anschaffungskosten – Nachweis von Gesellschafterforderungen