BFH: Wahlkampfkosten steuerlich nicht abziehbar

Der BFH entschied, dass erfolglose Bewerber um ein Mandat im Europäischen Parlament ihre Wahlkampfkosten steuerlich nicht abziehen können (Az. IX R 32/17).
Quelle: BFH: Wahlkampfkosten steuerlich nicht abziehbar