BFH zu außergewöhnlichen Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare Belastung

Der BFH entschied, dass es von Verfassungs wegen nicht geboten ist, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung zu verzichten (Az. VI R 32/13, VI R 33/13 ).
Quelle: BFH zu außergewöhnlichen Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare Belastung