BFH zum Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine nachträglich eingetretene Kurswertänderung eine Auswirkung auf die Ermittlung des Veräußerungserlöses bei § 17 EStG hat, wenn die empfangene Gegenleistung “Bezugsrechte für junge Aktien” erheblich vom Wert der durch die spätere Kapitalerhöhung dafür erhaltenen jungen Aktien abweicht (Az. IX R 43/14).
Quelle: BFH zum Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen