BFH zum insolvenzbedingten Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Nach Einführung der Abgeltungsteuer führt der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Fall der Insolvenzeröffnung beim Darlehensnehmer nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. So entschied der BFH (Az. VIII R 13/15).
Quelle: BFH zum insolvenzbedingten Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen