BFH zum Überschreiten privater Vermögensverwaltung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Errichtung von Verwaltungsgebäuden auf Erbbaugrundstücken nach den Vorgaben der mietenden Behörde, die Vermietung über einen Zeitraum von je 20 Jahren und die Übertragung der errichteten Gebäude gegen eine bereits bei Vertragsabschluss vereinbarte Heimfallentschädigung derart miteinander verklammert, dass keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern gewerbliche Einkünfte erzielt wurden, die auch die übrigen erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewerblich infiziert haben (Az. IV R 50/15).
Quelle: BFH zum Überschreiten privater Vermögensverwaltung