BFH: Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage

Einfuhren, die zum Entstehen der Einfuhrumsatzsteuerschuld führen, sowie die Verwendung von Energieerzeugnissen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme unter den einen Steuerentlastungsanspruch auslösenden Bedingungen sind jeweils Rechtshandlungen i. S. des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO i. V. m. § 129 Abs. 1 InsO. Dies u. a. entschied der BFH (Az. VII R 39/18).
Quelle: BFH: Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage