BFH zur Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung

Laut BFH kann das Finanzgericht einen Rechtsstreit grundsätzlich unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten und damit auch über eine zur Aufrechnung gestellte rechtswegfremde Gegenforderung entscheiden (Az. VII R 12/16).
Quelle: BFH zur Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung