BFH zur Auslegung von DBA – Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Besteuerungsrecht für die durch den Kläger (Lichtdesigner) in Frankreich, Schweden und der Schweiz erzielten Einkünfte unter Auslegung der DBA nach innerstaatlichem Recht abzuleiten ist, da die jeweiligen Abkommen keine Definitionen der Begriffe “unselbständige” bzw. “nichtselbständige Arbeit” oder aber “Vergütungen” enthalten (Az. I R 44/16).
Quelle: BFH zur Auslegung von DBA – Lichtdesigner als werkschaffender Künstler