BFH zur Biogasanlage in der Umsatzsteuer – Abweichende rechtliche Würdigung kein Verfahrensmangel

Der BFH hat die Frage geklärt, ob die Lieferung von Biomasse an einen Biogasanlagenbetreiber eine Gehaltslieferung i. S. des § 3 Abs. 5 UStG ist (Az. V R 3/16).
Quelle: BFH zur Biogasanlage in der Umsatzsteuer – Abweichende rechtliche Würdigung kein Verfahrensmangel