BFH zur Errichtung eines Hotelgebäudes und dessen Innenausstattung als einheitliches Erstinvestitionsvorhaben

Der BFH hat u. a. entschieden, dass ein Erstinvestitionsvorhaben sich auf eine oder mehrere Einzelinvestitionen erstrecken kann. Es ist die Summe der räumlich, zeitlich und sachlich mit einem der in § 2 Abs. 3 InvZulG 2007 genannten Vorhaben zusammenhängenden Maßnahmen (Az. III R 2/14).
Quelle: BFH zur Errichtung eines Hotelgebäudes und dessen Innenausstattung als einheitliches Erstinvestitionsvorhaben