BFH zur Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht bei unbebautem Grundstück

Auf die Bebauungs- und Vermietungsabsicht kann bei einem unbebauten Grundstück nur anhand von äußeren Umständen geschlossen werden. Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände des Einzelfalls. Ein vorsichtiges, auf das Ansparen von Eigenkapital gerichtetes Finanzierungsverhalten spricht dabei grundsätzlich nicht gegen die behauptete Bebauungsabsicht. So entschied der BFH (Az. IX R 9/15).
Quelle: BFH zur Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht bei unbebautem Grundstück