BFH zur Gebäudesanierung: Anschaffungsnahe Herstellungskosten anstelle Sofortabzug

Der BFH hat mit drei Urteilen den Begriff der “Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen” in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG für die Fälle konkretisiert, in denen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung neben sonstigen Sanierungsmaßnahmen reine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Der BFH bezieht auch diese Aufwendungen in die anschaffungsnahen Herstellungskosten ein, sodass insoweit kein sofortiger Werbungskostenabzug möglich ist (Az. IX R 25/14, IX R 15/15, IX R 22/15).
Quelle: BFH zur Gebäudesanierung: Anschaffungsnahe Herstellungskosten anstelle Sofortabzug