BFH zur Mitunternehmerstellung im Rahmen einer Freiberuflerpraxis

Wegen des nur eingeschränkt bestehenden Mitunternehmerrisikos kann eine Mitunternehmerstellung nur bejaht werden, wenn eine besonders ausgeprägte Mitunternehmerinitiative vorliegt. So der BFH (Az. VIII R 63/13).
Quelle: BFH zur Mitunternehmerstellung im Rahmen einer Freiberuflerpraxis