BFH zur nachträglichen Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Teilverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der Kapitalgesellschaft auf bereits erdiente Versorgungsansprüche als Folge einer Gehaltsanpassung aufgrund einer Verlustsituation eine verdeckte Einlage und damit korrespondierend Arbeitslohn ist (Az. VI R 4/16).
Quelle: BFH zur nachträglichen Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts