BFH zur ortsüblichen Miete im Fall der verbilligten Überlassung von Wohnraum

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob für die Prüfung nach § 21 Abs. 2 EStG von der Warmmiete als Vergleichsbasis auszugehen ist (Az. IX R 44/15).
Quelle: BFH zur ortsüblichen Miete im Fall der verbilligten Überlassung von Wohnraum