BFH zur Steuerhinterziehung bei Ausfuhrlieferung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen nach der Missbrauchsrechtsprechung des EuGH ausgeschlossen ist, wenn sich der Kläger aktiv an einem Betrugsmodell beteiligte und die Begehung einer Steuerverkürzung im Empfangsstaat durch gefälschte Belegnachweise ermöglichte (Az. V R 20/19).
Quelle: BFH zur Steuerhinterziehung bei Ausfuhrlieferung