BFH zur steuerpflichtigen Entschädigungszahlung an Feuerwehrleute

Laut BFH sind Entschädigungszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, steuerbare Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Az. IX R 2/16).
Quelle: BFH zur steuerpflichtigen Entschädigungszahlung an Feuerwehrleute