BFH zur verbilligten Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Überlassung von Parkraum gegen ein nicht kostendeckendes Entgelt ein umsatzsteuerbarer Vorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 9 UStG ist, dessen Leistungscharakter weder dadurch entfällt, dass die Leistung von einem Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer erbracht wird, noch dadurch, dass die Ausführung dieser Leistung durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst ist (Az. V R 63/14).
Quelle: BFH zur verbilligten Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer