BFH zur Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk

Unterhält der Unternehmer einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb, richtet sich die Aufteilung der Vorsteuerbeträge für gemischt genutzte Eingangsleistungen nach § 15 Abs. 4 UStG. So entschied der BFH (Az. V R 1/15).
Quelle: BFH zur Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk