Bundesrat fordert Änderung am Gesetzentwurf zur EU-Geldwäsche-Richtlinie

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie sollte nach Ansicht des Bundesrates an verschiedenen Stellen geändert werden. In seiner Stellungnahme vom 31. März spricht er sich unter anderem dafür aus, dass das geplante Transparenzregister von Anfang an öffentlich ist. Nur so könnten Geldwäsche und Terrorismus effektiv bekämpft werden. Der öffentliche Zugang entspreche auch dem Kommissionsvorschlag zur Richtlinie.
Quelle: Bundesrat fordert Änderung am Gesetzentwurf zur EU-Geldwäsche-Richtlinie