Bundesrat für Miethöhenbegrenzung

Der Bundesrat verlangt Maßnahmen zur Begrenzung der Miethöhe. Wie es in einer Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949) heißt, soll durch Einführung einer praxistauglichen Regelung für den Zeitraum von zehn Jahren nach Anschaffung oder Herstellung der mit einer Sonderabschreibung geförderten Objekte die Miethöhe auf ein bezahlbares Niveau begrenzt werden.
Quelle: Bundesrat für Miethöhenbegrenzung