Das Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verbandskompetenz

Laut FG Schleswig-Holstein verstößt das im Jahr 2012 geltende Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein nicht gegen die Regelungskompetenz des Landes, da die Abgaben nicht von Bürgern anderer Bundesländer, sondern nur von den das Spiel von Schleswig-Holstein aus vertreibenden Glücksspielanbietern erhoben worden seien (Az. 5 V 242/14).
Quelle: Das Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verbandskompetenz