DBA Deutschland-Japan: Durchführungsabsprache zwischen den zuständigen Behörden

Das BMF hat mit der zuständigen Behörde Japans eine Durchführungsabsprache über die für die Amtshilfe bei der Erhebung steuerlicher Ansprüche anzuwendenden Verfahren getroffen (Az. IV B 2 – S-1301-JAPAN / 0-11).
Quelle: DBA Deutschland-Japan: Durchführungsabsprache zwischen den zuständigen Behörden