DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden

Das BMF teilt mit, dass auf Grundlage von Artikel 25 Abs. 3 DBA Niederlande 2012 am 27.11.2015 mit dem niederländischen Finanzministerium die in diesem Schreiben enthaltene Verständigungsvereinbarung zur Aufteilung der Gewinne deutscher und niederländischer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat getroffen wurde (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 07 / 10007).
Quelle: DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden