Denkmalgerechter Garagenneubau ist keine Aufwendung auf ein Denkmal

Die Kosten für den Neubau einer denkmalgerechten Garage stellen keine steuerbegünstigte Aufwendung dar, wenn das denkmalgeschützte Wohnhaus bislang nicht über eine solche verfügte. So entschied das VG Berlin (Az. 19 K 108.15).
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