Die Frist läuft ab – die Photovoltaikanlage bis zum 31.05. noch umsatzsteuerlich zuordnen

Der DStV macht Eigenheimbesitzer, die im Jahr 2015 eine Photovoltaikanlage installiert haben, darauf aufmerksam, dass sie diese bis zum 31.05.2016 dem Finanzamt gegenüber ihrer unternehmerischen Sphäre zuordnen sollten, um die im Zusammenhang mit der Installation gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern zu können.
Quelle: Die Frist läuft ab – die Photovoltaikanlage bis zum 31.05. noch umsatzsteuerlich zuordnen