Die Übertragung von Lizenzen an eine Gesellschaft in einem Mitgliedstaat mit niedrigem Regelmehrwertsteuersatz ist nicht grundsätzlich rechtsmissbräuchlich

Laut EuGH ist die Übertragung des Know-hows zum Betrieb einer Erotik-Website von Ungarn nach Madeira wegen des dort niedrigeren Mehrwertsteuersatzes nicht rechtsmissbräuchlich, es sei denn, es solle verschleiert werden, dass die Website in Wirklichkeit von Ungarn aus betrieben wird (Az. C-419/14).
Quelle: Die Übertragung von Lizenzen an eine Gesellschaft in einem Mitgliedstaat mit niedrigem Regelmehrwertsteuersatz ist nicht grundsätzlich rechtsmissbräuchlich