Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie

Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit dem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen. Dies entschied das FG Münster (Az. 7 K 3215/16).
Quelle: Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie