DStV fordert die Erhöhung der Größenklassengrenzen in der Betriebsprüfungsordnung

Der DStV fordert in seiner Stellungnahme S 09/17 die Anhebung der Größenklassengrenzen der Betriebsprüfungsordnung um bis zu 50 % für kleine und mittlere Betriebe. Damit soll eine Effizienzsteigerung in der Finanzverwaltung erreicht werden. Die eingesparten Prüfungskapazitäten sollten insbesondere für die zeitnahe Betriebsprüfung genutzt werden.
Quelle: DStV fordert die Erhöhung der Größenklassengrenzen in der Betriebsprüfungsordnung