DStV mahnt: Kein unnötiges Rütteln am Grundsatz der umsatzsteuerlichen Unternehmenseinheit!

Das BMF hat einen Entwurf für die Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE) vorgelegt. Dieser soll die Grundsätze der EuGH-Rechtsprechung zur Rs. C-7/13 (Skandia America) abbilden. Der DStV mahnt zur Zurückhaltung
Quelle: DStV mahnt: Kein unnötiges Rütteln am Grundsatz der umsatzsteuerlichen Unternehmenseinheit!