Einziehung einer unter dem Nominalwert erworbenen Forderung auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Erwirbt ein Steuerpflichtiger einen Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens zu einem unter dem Nominalwert der Forderung liegenden Preis, erzielt er im Auszahlungszeitpunkt einen Gewinn aus einer – der Veräußerung einer Forderung gleichgestellten – Rückzahlung einer Kapitalforderung. Dies hat das FG Düsseldorf entschieden (Az. 13 K 2486/17).
Quelle: Einziehung einer unter dem Nominalwert erworbenen Forderung auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen