Entgegen BMF – Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs

Entgegen der Verwaltungsauffassung ließ das FG Münster trotz schädlichen Beteiligungserwerbs einen Verlustrückrücktrag zu, da nur diejenigen Anteilseigner den Verlust wirtschaftlich nutzten, die ihn während ihrer Beteiligungszeit auch erwirtschaftet hätten (Az. 9 K 2794/15 K,F).
Quelle: Entgegen BMF – Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs